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Allgemeine Vertragsbestimmungen (AGB)


Allgemeine Vertragsbestimmungen (AGB) betreffend den Bezug von simap.ch-Daten in elektronischer Form mit

Verein simap.ch

AGB Abonnement Datenprovider simap.ch
Version vom 29.09.2009
30.03.2017: Änderung Gerichtsstand

  1. Präambel
  2. Gegenstand der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AGB)
  3. Datenprovider
  4. Datenbezug
  5. Voraussetzung für den Datenbezug
  6. Wegfall der Voraussetzung für den Datenbezug
  7. Verwendung der Daten
  8. Registrierungspflicht
  9. Kosten
  10. Änderungen der Dienstleistungen
  11. Vertragsdauer und Beendigung
  12. Gewährleistung und Haftung
  13. Datenschutz und Datensicherheit
  14. Mitteilungen
  15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
  1. Präambel

    Der Verein für ein Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (Verein simap.ch; nachfolgend „Verein“) betreibt auf www.simap.ch ein entsprechendes Informationssystem.
    Der Verein verfolgt seine Ziele als Non-Profit-Organisation. Die Benutzung von www.simap.ch erfolgt für alle Benutzer unentgeltlich.

  2. Gegenstand der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AGB)

    Die vorliegenden Vertragsbestimmungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Verein und dem Datenprovider für den Bezug von simap-Daten in elektronischer Form. Soweit die vorliegenden AGB keine spezifischen Regelungen enthalten, gelten die ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung von www.simap.ch‘ (nachfolgend als ‚Allgemeine Nutzungsbedingungen simap.ch‘ bezeichnet) in der jeweils aktuellen Version.

  3. Datenprovider

    Datenprovider sind juristische Personen, welche im Markt als professionelle Veredler, Vermittler oder Wiederverkäufer der simap-Daten auftreten.

  4. Datenbezug

    Datenprovider im Sinn von Ziff. 3 erhalten Ausschreibungen im HTML- und im XML-Format. Die simap-Daten werden dem Datenprovider entsprechend den im Antragsformular definierten Rubriken und Bezugsintervallen individualisiert übermittelt. Die Notifikation über die Bereitstellung der Daten erfolgt per E-Mail.

  5. Voraussetzung für den Datenbezug

    Datenprovider im Sinn von Ziff. 3 können simap-Daten für kommerzielle Zwecke beziehen und an Dritte weitergeben. Der Verein behält sich das Recht vor, im Einzelfall besonders sensible simap-Daten vom Bezug auszunehmen.
    Während der Online-Registrierung ist der vorgesehene Verwendungszweck zu deklarieren. Der Verein kann die Angaben jederzeit überprüfen. Er kann das Vertragsverhältnis fristlos auflösen, wenn sich die Angaben als unzutreffend erweisen oder der Verwendungszweck gegen vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen verstösst. Der Verein behält sich insbesondere das Recht vor, Interessenten, die in der Vergangenheit bereits Bezüger waren und gegen die gesetzlichen Auflagen und/oder gegen die Vertragsbestimmungen verstossen haben, abzulehnen.

  6. Wegfall der Voraussetzung für den Datenbezug

    Stellt der Datenprovider seine Tätigkeit gemäss Ziff. 3 ein, entfällt der Anspruch auf den Datenbezug. Der Datenprovider hat den Verein umgehend über entsprechende Änderungen zu informieren.

  7. Verwendung der Daten

    Der Datenprovider sowie seine Mitarbeiter verpflichten sich, die simap-Daten nicht für Zwecke zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen (insbesondere des Strafrechts, des Datenschutzrechts, des Persönlichkeitsrechts, des Urheberrechts oder des Wettbewerbsrechts).
    Die simap-Daten dürfen inhaltlich nicht verändert werden und müssen so dargestellt werden, dass sie sich optisch deutlich von Kommentaren oder ähnlichen Zusätzen unterscheiden. Sie sind mit folgendem Hinweis zu versehen: «Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend sind die auf der Plattform www.simap.ch veröffentlichten Daten.» Weder in der Werbung noch auf der Verpackung, dem Datenträger oder dem elektronischen Medium darf der Eindruck erweckt werden, es handle sich um eine amtliche Veröffentlichung. Zudem hat der Provider die Pflicht, Angaben, welche der Verein zur Qualität der gelieferten Daten macht, zu veröffentlichen sowie allfällige Berichtigungen von simap-Daten mitzupublizieren. Die simap-Daten dürfen Dritten ab 8:00 Uhr des Erscheinungstages bekannt gegeben werden.
    Der Datenprovider muss die Verpflichtungen der vorliegenden AGB und den Allgemeinen Nutzungsbedingungen auf sämtliche Personen überbinden, denen er Zugang zu den simap-Daten verschafft. Er muss sicherstellen, dass nur Befugte und über die Einschränkungen der Datennutzung informierte Personen Zugang zu den simap-Daten erhalten. Die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen ist zu überwachen und durchzusetzen. Jede missbräuchliche Nutzung ist dem Verein unverzüglich durch den Datenprovider mitzuteilen.
    Der Datenprovider haftet für jegliche unrechtmässige oder vertragswidrige Nutzung der simap-Daten und die daraus entstehenden Schäden.
    Im Fall einer vertragswidrigen oder sonstwie missbräuchlichen Verwendung der simap-Daten seitens des Providers oder der Nichtdurchsetzung der Auflagen gegenüber Dritten kann der Verein den Vertrag fristlos kündigen (siehe Ziff. 11).

  8. Registrierungspflicht

    Der Datenprovider ist zur vollständigen und wahrheitsgetreuen Online-Registrierung verpflichtet. Dabei sind folgende Angaben zu machen: Firma, Sitz, Domiziladresse, Land, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Name und Vorname der für den Datenbezug verantwortlichen Personen sowie detaillierte Beschreibung des vorgesehenen Verwendungszwecks der simap-Daten.

  9. Kosten

    Das simap-Online-Abonnement für Datenprovider ist nicht gebührenpflichtig.

  10. Änderungen der Dienstleistungen

    Der Verein behält sich das Recht vor, die Bedingungen für den Bezug von simap-Daten bzw. die angebotene Möglichkeit des Datenbezuges jederzeit unter entsprechender Mitteilung an den Benutzer zu ändern. Der Verein orientiert die Datenprovider frühzeitig über solche Änderungen. Durch die erneute Nutzung der Plattform akzeptiert der Datenprovider die neuen Bedingungen. Werden die Änderungen nicht akzeptiert, erlischt das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung.

  11. Vertragsdauer und Beendigung

    Das simap-Online-Abonnement für Datenprovider wird grundsätzlich für ein Jahr bestellt. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann das Abonnement auf Antrag des Datenproviders erneuert werden.
    Das Abonnement kann vom Datenprovider jederzeit gekündigt werden. Der Verein kann das Abonnement vorzeitig beendigen, wenn ein ausserordentlicher Auflösungsgrund gemäss den vorliegenden AGB oder den Allgemeinen Nutzungsbedingungen vorliegt.

  12. Gewährleistung und Haftung

    Der Datenprovider nimmt zur Kenntnis, dass der Eingang von Notifikations-E-Mails nicht garantiert werden kann. Es liegt im Verantwortungsbereich des Datenproviders zu prüfen, ob Notifikations-E-Mails eingegangen sind und andernfalls mit dem Verein Kontakt aufzunehmen. Die Daten werden in diesem Fall nachgeliefert. Der Verein simap.ch bemüht sich, ihm bekannte Fehlfunktionen rasch zu beheben. Die Arbeit an Fehlerkorrekturen beginnt frühestens ab 07:30 Uhr des betreffenden Tages. Der Datenprovider stellt den Verein von allfälligen Ansprüchen Dritter frei, welche durch Vertragsverletzungen oder Fehler des Datenproviders, seiner Hilfspersonen und Subakkordanten bei der Bearbeitung oder Übermittlung von simap-Daten entstanden sind. Im Übrigen gelten die Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen simap.ch.

  13. Datenschutz und Datensicherheit

    Die persönlichen Daten des Datenproviders unterliegen dem Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1). Diese werden vertraulich behandelt und angemessen vor Zugriffen durch Unbefugte gesichert. Dies betrifft sowohl die Datenübermittlung (ssl, https) sowie die Speicherung der persönlichen Profile (Firewalls sowie Backups). Mit dem Ausfüllen des Registrierungsformulars stimmt der Datenprovider der zweckgebundenen Bearbeitung seiner Personendaten zu. Der Datenprovider ist sich bewusst, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung per E-Mail und über das Web (http) die Daten von Dritten mitgelesen oder sogar verändert werden könnten.

  14. Mitteilungen

    Mitteilungen des Vereins an die registrierten Benutzer erfolgen per E-Mail oder auf dem Postweg.

  15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen Bedingungen und der Nutzung von www.simap.ch ergebenden Streitigkeiten zwischen dem Benutzer und dem Verein ist Bern.
    Auf das Vertragsverhältnis ist materielles schweizerisches Recht anwendbar.
    Im Fall von Widersprüchen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen der vorliegenden AGB ist die deutsche Version massgebend.